Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Durchführung des Hautkrebs-Screenings ohne Auflichtmikroskop beschlossen. Trotzdem steht es jedem Arzt frei, ein Dermatoskop zu nutzen. Ob das Auflichtmikroskop Teil des Screenings wird, muss noch wissenschaftlich überprüft werden.
Die Auflichtmikroskopie ersetzt nicht die eventuell notwendige feingewebliche Untersuchung (Histologie). Nur diese bringt letztlich den Beweis, ob eine verdächtige Stelle ein Hautkrebs ist.
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