Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.
Inzwischen haben sich über 3.000 Dermatologen und rund 33.000 Hausärzte für das Screening qualifiziert. Eine Untersuchung ist somit wohnortnah möglich. Alle, die sich im Vorfeld der Untersuchung informieren wollen, finden nähere Informationen unter Service für Versicherte.
Deutschland hat mit dem Hautkrebs-Screening weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut eingeführt.
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in der speziell hierzu qualifizierten Praxis über die Versichertenkarte abgerechnet.
Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird keine Praxisgebühr erhoben.
Ärzte erhalten Information zum Hautkrebs-Screening auch im neuen Ärztebereich.
Vom 2. Februar bis zum 15. April 2010 können Screening-Teilnehmer ihre Erfahrungen mit dem Hautkrebs-Screening online dokumentieren. Durch die Teilnahme an dieser Umfrage helfen Sie uns, die Qualität der Untersuchungen zu beurteilen und ggf. zu verbessern.
02.02.2010: Krebshilfe und ADP starten Online-Befragung
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