Um die Problembereiche
in der Krebsfrüherkennung und der Versorgung von Krebspatienten anzugehen,
wurde in Zusammenarbeit von Bundesministerium für Gesundheit, Deutscher Krebsgesellschaft, Deutscher Krebshilfe und
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren gemeinsam mit anderen wesentlichen Organisationen
des deutschen Gesundheitswesens im Jahr 2008 der Nationale Krebsplan (NKP) geschaffen.
Übergeordnetes Ziel des NKP ist es, die Krebsbekämpfung zu verbessern, indem
die Aktivitäten aller an der Krebsfrüherkennung, Krebsdiagnostik und
Krebstherapie Beteiligten aufeinander abgestimmt werden.
In diesem Zusammenhang
wurden vier Handlungsfelder definiert:
Für diese Handlungsfelder wurden in Arbeitsgruppen zahlreiche Ziele und Teilziele zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und der Versorgung von Krebspatienten formuliert und entsprechende Empfehlungen gegeben, die nun Schritt für Schritt umgesetzt werden.
Um die Bürgerinnen und Bürger mehr in Gesundheitsentscheidungen einzubeziehen, ist es wichtig, dass sie Zugang zu qualitativ hochwertigen Informationen über mögliche Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten erhalten. Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass sie unter Berücksichtigung der eigenen Wünsche und Bedürfnisse eine Entscheidung auf einer umfassenden Informationsgrundlage, eine sogenannte Informierte Entscheidung treffen können.
Eine Informierte Entscheidung liegt vor, wenn die Bürgerin, der Bürger
Weiterhin müssen Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsfachberufe wie die Medizinische Fachangestellte (früher: Arzthelfer/in) oder Gesundheits- und Krankenpfleger auf ihre neue Rolle als Gesundheitsberater vorbereitet werden. Dazu sind Inhalte wie Kommunikation oder die Interpretation von statistischen Kennzahlen, in die jeweilige Aus-, Fort- und Weiterbildung zu integrieren.