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Hautkrebs-Screening

Screening auf Hautkrebs

Seit Juli 2008 ist das Hautkrebs-Screening (HKS) Bestandteil der gesetzlichen Krebsfrüherkennung. Gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf dieses Screening, das als zweistufiges Massenscreening konzipiert ist. Risikopersonen werden zwar durch das HKS identifiziert, sind jedoch nicht häufiger zur Teilnahme am Screening berechtigt.

Berechtigte Leistungserbringer sind hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sowie Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem zertifizierten Fortbildungsprogramm. Zum HKS gehören eine qualitätsgesicherte histopathologische Befundung und die Dokumentation zur Evaluation von Qualität und Zielerreichung des Screenings. Das Screening ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

Potenzieller Nutzen und Schaden von Screeningprogrammen

Der primär gewünschte Nutzen des HKS liegt in der Reduktion der Mortalität und Morbidität der gescreenten Bevölkerung. Erreicht werden soll zum einen die Senkung der Mortalität durch die Entdeckung der Erkrankung in einem frühen, prognostisch günstigen Tumorstadium und zum anderen, wenn möglich, die Senkung der Inzidenz. Bei Krebserkrankungen mit geringer Mortalität ist der Nutzen in der Reduktion der Morbidität und damit einer Erhöhung der Lebensqualität zu sehen.

Einen individuellen Nutzen haben vor allem Personen, bei denen im Screening ein Tumor entdeckt wurde. Die Wahrscheinlichkeit ist für diese Personen höher, dass der Tumor eine geringere Letalität aufweist. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass eine Person auch bei einem negativen Untersuchungsbefund dennoch erkrankt ist.

Als vorstellbare schädliche Effekte sind die falsch-positiven Befunde zu nennen. Gesunde Menschen müssen sich unter Umständen zusätzlichen unnötigen Untersuchungen aussetzen. Fallweise ist eine invasive klinische Diagnostik erforderlich, die möglicherweise Nebenwirkungen hervorrufen kann. Hinzu kommen physische und psychische Belastungen bis zur endgültigen Abklärung des falsch-positiven Befundes.

Ähnliches trifft auch auf Überdiagnosen zu, wenn also eine Tumorerkrankung diagnostiziert wurde, die für die betroffene Person zu Lebzeiten nicht symptomatisch geworden wäre. Sie kann eine Verminderung der Lebensqualität, möglicherweise sogar eine iatrogene Lebensverkürzung nach sich ziehen.

Daneben entstehen sowohl einmalige Kosten bei der Einführung der neuen Krebsfrüherkennungsuntersuchung als auch laufende Kosten bei ihrer Durchführung. Vermiedene Krankenhausaufenthalte, Therapien, Rezidive etc. können sich allerdings in der gesundheitsökonomischen Bilanz positiv auswirken.

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