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Hautkrebs-Screening

Abrechnungsziffern

Grundlage für die Früherkennungsuntersuchungen sind die jeweiligen Krebsfrüherkennungs-Richtlinien, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht worden sind. Die Leistungen für das Hautkrebs-Screening (HKS) werden extrabudgetär vergütet.

Die Vergütung des HKS wurde im Oktober 2008 rückwirkend zum 1. Juli 2008 neu geregelt. Der bundeseinheitliche Orientierungspunktwert von rund 3,5 Cent wird der Berechnung jetzt zugrunde gelegt. Die genaue Höhe der Punktwerte ist jedoch länderspezifisch. Sie unterliegt den örtlich differierenden Verträgen zwischen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen. In Westfalen-Lippe wird teilnehmenden Ärzten beispielsweise ein Zuschlag von 0,6 Cent in Aussicht gestellt. Für genauere Informationen bezüglich des Punktwertes wenden Sie sich bitte an Ihre KV.

Für Dermatologen gilt für das HKS (EBM-Nummer 01745, 214 Punkte) Folgendes:

Das HKS ist ab einem Alter von 35 Jahren für Frauen und Männer alle zwei Jahre abrechnungsfähig. Zur Durchführung von Exzisionen von Hautveränderungen, die im Rahmen des HKS auffällig geworden sind, gibt es zwei neue Abrechnungsziffern. Die Leistungen sind im Kapitel 10 des EBM abgebildet und somit nur für Hautärzte zugänglich. Sie sind bewertet mit 385 Punkten für die Exzision im Bereich des Körperstamms und der Extremitäten (EBM-Nummer 10343) sowie mit 695 Punkten für den Bereich Kopf, Gesicht oder Hände (EBM-Nummer 10344).

Der hausärztlich tätige Arzt kann das HKS auch gemeinsam mit der Gesundheitsuntersuchung (GU, Check-up 35), die nach der EBM-Nummer 01732 (885 Punkte) abgerechnet wird, durchführen und so koppeln. In diesem Fall wird nicht nach EBM-Nummern 01745 abgerechnet, sondern nach den EBM-Nummern 01732 (885 Punkte) und 01746 (480 Punkte). Für GU und HKS ergeben sich insgesamt 1365 Punkte.