Bonn/Hamburg – Jeder Solarienbesuch erhöht das Hautkrebsrisiko. Und je früher ein junger Mensch damit beginnt, desto größer wird sein Lebenszeitrisiko. Jugendschutz ist daher nötig: Heute, am 19. Juni 2009, hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung zur Solariennutzung beschlossen. Zukünftig soll es Minderjährigen nicht mehr gestattet sein, Solarien in Sonnenstudios oder sonstigen öffentlich zugänglichen Räumen zu benutzen. „Das Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren ist wichtig, um junge Menschen zu schützen. Wir freuen uns daher sehr über diese neue gesetzliche Regelung“, erklärt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.
Immer mehr Menschen erkranken in Deutschland an Hautkrebs: Jedes Jahr sind in Deutschland rund 140.000 Menschen davon betroffen, mindestens 22.000 davon erkranken an dem besonders gefährlichen Malignen Melanom, dem so genannten Schwarzen Hautkrebs. Dieser führt bei rund 3.000 Menschen in Deutschland jährlich zum Tode. Besonders bedenklich ist: Von den derzeit rund 14 Millionen Solariennutzern zwischen 18 und 45 Jahren hat mehr als ein Viertel bereits im Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen in Sonnenstudios begonnen. Vielen Solariennutzern scheint gebräunte Haut offenbar so wichtig zu sein, dass sie ein erhöhtes Hautkrebsrisiko wissentlich in Kauf nehmen.
„Wer vor dem 35. Lebensjahr mit der Solariennutzung beginnt, verdoppelt nahezu sein Risiko, später an dem gefährlichen Schwarzen Hautkrebs zu erkranken. Wir wollen den kontinuierlichen Anstieg der Hautkrebsfälle endlich stoppen“, so Professor Dr. Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). „Mit dem Solarienverbot steigt die Chance, dass junge Menschen erst gar nicht zu Solariennutzern werden und so die Neuerkrankungszahlen langfristig sinken.“ Die Deutsche Krebshilfe rät auch Erwachsenen, Solarien zu meiden, denn die künstliche Strahlung belastet das UV-Konto der Haut ünnötig.
Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum richtigen Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlung können bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 02 28/7 29 90-0 und hier kostenlos bestellt werden.
Mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung wollten die Betreiber von Sonnenstudios in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur Zugangsbeschränkung von Minderjährigen umgehen. Da die freiwilligen Maßnahmen und Zertifizierungen jedoch scheiterten, sah sich der Deutsche Bundestag nun gezwungen, die heute beschlossene gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Die freiwillige Verpflichtung von Sonnenstudios in Europa, der „Code of Practice for Artificial Tanning“, wurde von interna-tionalen Experten erstellt. Er definiert Mindeststandards zur Nutzung von Solarien. Zu diesem Mindeststandard gehört ein Verbot für Minderjährige, eine Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m², der Schutz vor Sonnenbränden, ausgebildetes Personal, das Verbot von Münz-Solarien, ein Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger und keine Werbung mit möglichen positiven biologischen Effekten. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Zudem weist der „Code of Practice“ darauf hin, dass der Vitamin D-Bedarf durch die natürliche UV-Strahlung ausreichend gedeckt wird.
Bonn/Hamburg, 19. Juni 2009
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• Sigrid Altdorf, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V., Cremon 11, 20457 Hamburg, Telefon 040/ 2 09 13-134, Fax 040/ 2 09 13-161, E-Mail: altdorf@unserehaut.de
• Dr. Eva Kalbheim, Deutsche Krebshilfe e. V., Buschstraße 32, 53113 Bonn, Telefon 0228/ 7 29 90-270, Fax 0228/ 7 29 90-11, E-Mail: kalbheim@krebshilfe.de