Wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt,
steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent.
Um dieser Entwicklung vorzubeugen, ist seit dem 4. August 2009 ein
Gesetz zum Schutz vor UV-Strahlung rechtskräftig. Es verbietet
Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen
öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei
Zuwiderhandlung. Derzeit erarbeitet das Bundesumweltministerium
eine ergänzende Verordnung, die notwendige Qualitätsstandards und
Sicherheitskriterien für die Solariennutzung durch Erwachsene benennt.
„Um diejenigen zu schützen, die sich nicht von einem Solarienbesuch
abhalten lassen, müssen Mindeststandards in die Verordnung
aufgenommen werden, die von internationalen Experten erarbeitet
wurden“, sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Krebshilfe, heute, am 25. August 2009, auf einer Pressekonferenz
in Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention
(ADP) und die Strahlenschutzkommission (SSK) unterstützen diese
Forderung nachdrücklich.
Die deutsche Bevölkerung ist Europameister bei der künstlichen Besonnung:
Mehr als elf Millionen Bürgerinnen und Bürger zwischen 14 und 49 Jahren haben
in den letzten 12 Monaten ein Solarium genutzt – davon 5,2 Millionen regelmäßig,
also mindestens einmal im Monat. Das ergab eine aktuelle
bevölkerungsbezogene
Umfrage („UV09“). Seit über acht Jahren weisen die Deutsche Krebshilfe,
die ADP und die SSK auf die krebserregende Wirkung ultravioletter (UV-)
Strahlung aus Solarien hin und raten grundsätzlich von einer Nutzung zu kosmetischen
Zwecken ab. „Solarien sind auch keine medizinischen Einrichtungen.
Wenn eine UV-Therapie erforderlich ist, darf diese nur von einem qualifizierten
Arzt in Klinik oder ärztlicher Praxis unter Abwägung einer aktuellen wissenschaftlichen
Nutzen Risiko-Abwägung erfolgen“, so Professor Dr. Eckhard
Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP, und so Breitbart weiter:„Die Neuerkrankungen
an Hautkrebs werden weiter steigen, wenn nicht entschlossen
reagiert wird“.
Folgende Mindestanforderungen sollten für eine Reduktion der Risiken in
Solarien zum Schutz der Verbraucher berücksichtig werden: Beschränkung der
Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m2, Schutz vor Sonnenbränden,
Einsatz von ausgebildetem Personal, Verbot von Münz-Solarien, Verzicht auf
Bräunungsbeschleuniger und keine Werbung mit möglichen biopositiven Effekten
der UV-Strahlung. Außerdem muss das Personal in Solarien eine behördlich
anerkannte Schulung über den sicheren Umgang mit UV-Strahlung absolviert
haben. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in
ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Diese Standards wurden der von
internationalen Experten und gemeinsam mit der Strahlenschutzkommission
definiert. Die SSK-Empfehlung und der „Code of Practice“ weisen ferner darauf
hin, dass der Vitamin-D-Bedarf durch die natürliche UV-Strahlung ausreichend
gedeckt werden kann. „Deutschland hat die Chance, durch eine gesetzliche
Vorgabe umfassender Mindeststandards einen nachhaltigen Beitrag zur Prävention
von Hautkrebs zu leisten“, betonte Professor Dr. Rolf Michel, Vorsitzender der
SSK. „Das Deutsche Gesetz kann auch anderen europäischen Länder sowie der
USA und Australien bei der Einführung eigener gesetzlicher Regulierungen als
Vorbild dienen“, so Michel.
Eine aktuelle Umfrage der ADP und der Deutschen Krebshilfe zeigt, dass 75
Prozent der Bevölkerung das neue Solariennutzungsverbot für Minderjährige
bereits kennen, 93 Prozent begrüßen es. „Diese hohe Zustimmung ist für unsere
Aufklärungsarbeit ein wichtiger Meilenstein, denn: Mit dem Nutzungsverbot steigt
die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und
die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken“, so Breitbart.
Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum Thema „Schutz der Haut
vor zu viel UV-Strahlung“ können bei der Deutschen Krebshilfe e.V., Postfach
1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 0228-729 90-0 und
unter
www.krebshilfe.de oder auf unserer Website
in der Rubrik Service kostenlos bestellt werden.
• Sigrid Altdorf,
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V.
Telefon 040 / 32 52 72 85, Fax 040 / 32 32 47 47,
e-mail:
info@unserehaut.de
• Dr. Eva Kalbheim,
Deutsche Krebshilfe e.V.
Telefon 0228/72990-270, Fax 0228 / 72990-11,
e-mail:
kalbheim@krebshilfe.de