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Hautkrebs-Screening
07.07.2011

Mehr Gesundheitsschutz in Solarien

Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention begrüßt den Beschluss der UVSV

Die UV-Strahlung in Solarien ist ein Risikofaktor für die Ent-stehung von Hautkrebs. Mit der am 6. Juli 2011 vom Bundeskabinett beschlossenen „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung) wird der Gesundheitsschutz in Solarien verbessert. „Wir begrüßen den Beschluss der UV-Schutz Verordnung sehr“, erklärt Professor Eckhard W. Breitbart, Zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e.V. „Die Verordnung gewährleistet Mindestvoraussetzungen zum Schutz für alle, die auch in Zukunft auf eine Solariumnutzung nicht verzichten wollen.“ Deutschland übernimmt mit dieser Regelung international eine Vorreiterrolle im Verbraucherschutz. Die Verordnung tritt in sechs Monaten in Kraft.


Die neue Rechtsverordnung basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG), das seit dem 4. August 2009 in Kraft ist. Die Verordnung fordert insbesondere eine fachliche Qualifikation für das Personal in Sonnenstudios, die Einhaltung der Bestrahlungsstärke von maximal 0,3 W/m², das Einhalten von Mindestabständen für Nutzer, die Ausstattung mit einer Notabschaltung und das Zurverfügungstellen von Sonnenbrillen. Das NiSG stellt strenge Qualitätsanforderungen an die Betreiber von Solarien, verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung. „Mit dem Nutzungsverbot für unter 18-Jährige steigt die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken“, so Breitbart.


Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland. Rund 195.000 Menschen erkranken jährlich bundesweit daran, 24.000 davon an dem besonders gefährlichen malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs), an dem pro Jahr etwa 3.000 Betroffene sterben. Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist die natürliche und künstliche UV-Strahlung aus Sonne und Solarien. Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Das ergab eine Meta-Studie der International Agency for Research on Cancer (IARC). 2009 hat die IARC deshalb sowohl die natürliche als auch explizit die künstliche UV-Strahlung als Karzinogen der Klasse 1 eingestuft.


Seit über zehn Jahren informieren die Deutsche Krebshilfe, die ADP und ihre nationalen und internationalen Partner-Organisation über die krebserregende Wirkung ultravioletter (UV-)Strahlung aus Solarien und raten grundsätzlich von einer Nutzung zu kosmetischen Zwecken ab. Weitere Informationen zu den Themen „Prävention von Hautkrebs“ und „Solarien“ erhalten Interessierte im Internet unter www.krebshilfe.de und www.unserehaut.de.


Hintergrundinformation:
Die deutsche Bevölkerung ist Europameister bei der künstlichen Bestrahlung: Mehr als sechs Millionen Bürgerinnen und Bürger haben 2008 regelmäßig, also mindestens einmal im Monat, ein Solarium genutzt. Von den derzeit rund 14 Millionen Solariennutzern zwischen 18 und 45 Jahren hat mehr als ein Viertel bereits im Alter von zehn bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen in Sonnenstudios begonnen. Das ergab eine Umfrage (SUN-Study, 2008). Experten gehen von einer kontinuierlichen Steigerung der Neuerkrankungsrate an Hautkrebs bis etwa zum Jahr 2050 aus. Zunehmend sind auch jüngere Menschen betroffen. Es gibt zurzeit rund 45.000 kommerziell betriebene Solariengeräte in Deutschland. 17.000 dieser Geräte stehen in frei zugänglichen Bereichen wie Münzstudios, Schwimmbädern, Hotels sowie Wellness-und Fitnesseinrichtungen und sollten aus Sicht von Gesundheitsexperten abgeschafft werden.