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Hautkrebs-Screening

Fragen und Antworten für Versicherte

Warum sollte ich mich untersuchen lassen?

Jährlich erkranken in Deutschland über 260.000 Menschen an Hautkrebs. Es ist die häufigste Krebserkrankung.

Hautkrebs kann man sowohl sehr gut erkennen als auch – im Frühstadium – gut behandeln. Durch Früherkennung lässt sich die Schwere der Erkrankung mindern. Hautkrebs tritt oft in gut sichtbaren Bereichen wie dem Gesicht auf. Eine frühe Entdeckung und Behandlung ist wichtig, um Auffälligkeiten oder sogar Entstellungen zuvorzukommen.

Lassen Sie sich deshalb alle zwei Jahre vom Arzt untersuchen!

Wann kann ich am Screening teilnehmen?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie ab 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Übrigens können Sie auch gleich – sollten Sie beim Hausarzt sein – den Check-up 35 (Gesundheitsuntersuchung) machen lassen.

Was erwartet mich bei der Untersuchung?

Der Arzt erkundigt sich zunächst nach Ihrem Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen. Danach erfolgt die Ganzkörperuntersuchung.

Hautkrebs kann am ganzen Körper auftreten und nicht nur an Körperstellen, die der Sonne besonders ausgesetzt sind. Deshalb wird Ihre Haut vom Scheitel bis zur Sohle überprüft. Dafür müssen Sie sich komplett entkleiden. Denn nur so kann der Arzt mögliche Auffälligkeiten erkennen.

Abschließend klärt er Sie über Ihre persönlichen Risikofaktoren auf und gibt Ihnen Tipps für Ihre Hautgesundheit.

Das Hautkrebs-Screening ist eine schonende Krebsfrüherkennungsuntersuchung, die vollkommen ohne apparative Hilfsmittel auskommt. Es tut nicht weh, die Haut vom Arzt ansehen zu lassen.

Weitere Informationen zur Untersuchung

Wie kann ich mich vorbereiten?

Da Hautkrebs auch unter den Nägeln entstehen kann, entfernen Sie vor dem Screening Nagellack von Finger- und Zehennägeln.

Auch Körperschmuck wie Ohrstecker oder Piercings können dem Arzt das Erkennen kleiner Veränderungen erschweren.

Verzichten Sie außerdem auf Make-up: Vor allem der „helle Hautkrebs" ist mit Make-up kaum zu entdecken.

Da der Arzt Ihre Kopfhaut genau untersucht, sollten Sie auch auf aufwendige Frisuren (kein Gel, Haarspray, keine Zöpfe) verzichten.

Planen Sie für die gesamte Untersuchung etwa eine Viertelstunde ein.

Zu welchem Arzt kann ich gehen?

Sie haben die Wahl: Gehen Sie entweder zum Hausarzt oder Hautarzt. Wichtig ist, dass er für das Hautkrebs-Screening zertifiziert ist, d. h. er hat an einer Fortbildung teilgenommen und kann die Untersuchung als gesetzliche Kassenleistung abrechnen.

Fragen Sie den Arzt Ihres Vertrauens, ob er für das Hautkrebs-Screening zertifiziert ist. Einen Arzt in Ihrer Nähe finden Sie über die Arztsuche.

Muss ich für das Screening bezahlen?

Nein, wie bei allen anderen gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.

Eventuell bietet Ihnen Ihr Arzt an, als Zusatzleistung ein Auflichtmikroskop („Dermatoskop") zu verwenden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Durchführung des Hautkrebs-Screenings ohne Auflichtmikroskop beschlossen. Trotzdem steht es jedem Arzt frei, ein Dermatoskop zu nutzen. Ob das Auflichtmikroskop Teil des Screenings wird, muss noch wissenschaftlich überprüft werden.

Die Auflichtmikroskopie ersetzt nicht die eventuell notwendige feingewebliche Untersuchung (Histologie). Nur diese erbringt letztlich den Beweis, ob eine verdächtige Hautstelle ein Hautkrebs ist.

Das Hautkrebs-Screening ist keine so genannte „Individuelle Gesundheits-Leistung" (IGeL), sondern eine gesetzliche Leistung.

Was geschieht, wenn mein Hausarzt etwas findet?

Sollte Ihr Hausarzt eine Auffälligkeit an Ihrer Haut feststellen, überweist er Sie zur Abklärung an einen Hautarzt (Dermatologen). Auch durch diese präventive Überweisung entstehen für Sie keine Kosten.

Über die Arztsuche finden Sie einen zertifizierten Hautarzt in Ihrer Nähe. Der Hautarzt führt nochmals die Untersuchung an Ihnen durch.

Was geschieht, wenn sich der Verdacht bestätigt?

Ein Verdacht auf Hautkrebs bedeutet noch nicht, dass Sie wirklich erkrankt sind. Wenn der Dermatologe die betreffende Hautstelle auch für abklärungsbedürftig hält, entnimmt er eine Probe (Biopsie). Ihr Arzt rechnet die Biopsie mit Ihrer Krankenkasse ab.

Erst die feingewebliche Untersuchung im Labor (Histologie) gibt Aufschluss, ob es sich tatsächlich um Krebszellen handelt.

Wenn Ihr Arzt Entwarnung gibt und Sie keinen Hautkrebs haben, können und sollten Sie zwei Jahre danach wieder zum Screening gehen.

Sollte bei Ihnen Hautkrebs festgestellt werden, kümmert sich Ihr Hautarzt um Behandlung und Nachsorge.

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